wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Nach § 2 Abs. 1 CoronaVO Sport und § 6 Abs. 1 CoronaVO sind wir verpflichtet, folgende Daten zu erheben.
Kontaktdaten müssen abgegeben werden, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Die Daten dienen ausschließlich der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde im Falle einer möglichen Infektion. Sie werden nach vier Wochen vom Betreiber der Sportstätte gelöscht. Wer seine Daten nicht angeben möchte, darf die Sportstätte nicht nutzen.
Check-In
Mit Ihrem Eintritt bestätigen Sie die Datenschutz-Hinweise zur Erhebung personenbezogener Daten
gemäß der CoronaVO gelesen und akzeptiert zu haben.